Ich möchte verkaufen
Stellen Sie eine Anfrage für eine oder mehrere Ackerflächen. Ihre Mitteilung wird nicht automatisch veröffentlicht.
Verkaufsanfrage startenOb einzelne Parzelle, mehrere Feldstücke, geerbtes oder verpachtetes Ackerland: Teilen Sie uns Ihre Situation kostenlos und unverbindlich mit.
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Verkaufsanfrage startenLassen Sie Ihren Suchwunsch für Ackerland in Rumänien kostenlos und unverbindlich vormerken.
Suchwunsch vormerkenMit dem Absenden einer Anfrage treffen Sie noch keine endgültige Verkaufs- oder Kaufentscheidung.
Im Mittelpunkt stehen bewirtschaftete Flächen und Grundstücke, die nach den verfügbaren Unterlagen als Ackerland eingeordnet sind.
Auch eine einzelne Ackerfläche kann angefragt werden, selbst wenn der Eigentümer sie nicht persönlich bewirtschaftet.
Mehrere Flächen eines Eigentümers können in einer gemeinsamen Anfrage beschrieben werden – auch wenn sie nicht unmittelbar zusammenliegen.
Auch größere zusammenhängende Flächen und strukturierte Ackerlandbestände können unverbindlich angefragt werden.
Geerbte, verpachtete, fremdbewirtschaftete oder gemeinsam gehaltene Ackerflächen können ebenfalls besprochen werden.
Ein Verkauf muss noch nicht endgültig entschieden sein. Sie können zunächst unverbindlich mitteilen, welche Ackerflächen betroffen sind und welche Lösung geprüft werden soll.
Katasterunterlagen, Grundbuchauszüge oder Pachtverträge sind für die erste Mitteilung nicht erforderlich. Weitere Angaben werden später nur dann gezielt angefordert, wenn sie für den konkreten Fall relevant sind.
Sie besitzen eine Ackerfläche, auch wenn Sie selbst keine Landwirtschaft betreiben.
Mehrere Parzellen sollen gemeinsam behandelt werden, obwohl sie nicht unmittelbar zusammenliegen.
Das Ackerland wurde geerbt, und die künftige Nutzung oder ein möglicher Verkauf soll besprochen werden.
Mehrere Familienmitglieder oder andere Personen sind an den Flächen beteiligt.
Die Flächen werden derzeit von einem anderen Landwirt oder Betrieb bewirtschaftet.
Sie möchten nur einen Teil des Bestandes verkaufen oder die weitere Nutzung prüfen.
Der Verkauf von Ackerland sollte frühzeitig vorbereitet werden, insbesondere wenn mehrere Parzellen, Eigentümer oder bestehende Bewirtschaftungsverhältnisse betroffen sind.
Eine gemeinsame Anfrage ist auch möglich, wenn die Flächen räumlich getrennt liegen, mehrere Kataster- oder Grundbucheinheiten betroffen sind oder unterschiedliche Bewirtschaftungsverhältnisse bestehen.
Zunächst kann geklärt werden, ob alle Flächen gemeinsam, einzelne Parzellen oder nur ein klar abgegrenzter Teil des Bestandes berücksichtigt werden sollen.
Eine erste Anfrage ist auch möglich, wenn das Ackerland geerbt wurde, mehrere Familienmitglieder beteiligt sind oder zunächst nur ein Eigentumsanteil betrachtet werden soll.
Noch nicht vollständig geklärte Eigentumsverhältnisse schließen eine erste Kontaktaufnahme nicht aus. Die Anfrage ersetzt jedoch kein Erbverfahren, keine Grundbuchberichtigung, keine gerichtliche Vertretung und keine notarielle Abwicklung.
Es wird nicht versprochen, dass ein Eigentumsanteil ohne Prüfung der Rechte der übrigen Beteiligten selbstständig verkauft werden kann.
Verpachtete oder von anderen Personen bewirtschaftete Ackerflächen können für eine erste Einordnung angefragt werden. Bestehende Verträge und die tatsächliche Nutzungssituation werden später berücksichtigt.
Beim ersten Kontakt müssen noch nicht alle Verträge übermittelt werden. Reine Verpachtungsangebote ohne Verkaufsabsicht gehören nicht zum Schwerpunkt von TerenArabil.com.
Es wird nicht pauschal behauptet, dass ein Vertrag endet, fortgesetzt, übernommen oder jederzeit gekündigt werden kann.
Ein Verkauf muss nicht in jedem Fall bedeuten, dass die bisherige Bewirtschaftung sofort endet. Je nach Situation kann geprüft werden, ob der bisherige Eigentümer oder Bewirtschafter die Flächen weiterhin nutzt.
Eine Rückpacht oder eine andere Nutzungsregelung kann eine individuelle Lösung sein. Die rechtliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie die Zustimmung eines Käufers müssen gesondert geprüft werden; eine solche Lösung wird nicht garantiert.
Weiterbewirtschaftung ansprechenKaufinteressenten können ihren Suchwunsch kostenlos und unverbindlich vormerken lassen. Geben Sie Region, ungefähre Flächengröße, gewünschte Parzellenstruktur und gegebenenfalls bestehende Bewirtschaftungsverhältnisse an. Die Vormerkung ist keine öffentliche Suchanzeige und bedeutet nicht, dass bereits eine passende Fläche verfügbar ist.
Bei größeren Beständen oder komplexeren Situationen kann eine strukturierte Prüfung der Unterlagen sowie der Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse erforderlich sein.
Werden Flächen über eine Gesellschaft gehalten, können Eigentums- und Beteiligungsstrukturen in die erste Einordnung einbezogen werden. Erforderliche rechtliche, steuerliche, technische oder landwirtschaftliche Fachprüfungen werden im konkreten Fall mit geeigneten Fachleuten abgestimmt.
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Katasterangaben, Grundbuchauszug und Pachtunterlagen sind beim ersten Kontakt nicht erforderlich.
Verkaufsanfragen und Suchwünsche werden von Dr. Hans Berger & Team persönlich bearbeitet.
Sie können uns Ihre Situation auch mitteilen, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen oder Ihre Entscheidung noch nicht endgültig getroffen wurde.
Die Kontaktdaten werden im internationalen Format angegeben. Diese Homepage behauptet nicht, dass AWZ über einen Sitz, eine Telefonnummer oder eine Niederlassung in Rumänien verfügt.